Frei zugängliche Bilder dürfen nicht ohne Zustimmung des Fotografen für eigene Online-Seiten verwendet werden. Das hat der Europäische Gerichtshof im Fall einer Schule entschieden.
Frei zugängliche Bilder dürfen nicht ohne Zustimmung des Fotografen für eigene Online-Seiten verwendet werden. Das hat der Europäische Gerichtshof im Fall einer Schule entschieden.